Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Grefrath, Haus Nr. 140, FR Schanzenstraße begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 19 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät TraffiStar S350 SemiStation 49 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr