Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Moers-Innenstadt, Xantener Straße ggü. 24 b, FR Uerdinger Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 20 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit Messgerät Speedophot Radar wurden 50 km/h mit Foto dokumentiert Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr