Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, bei km 38.1, in FR Leipzig die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 26 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Messung mit Einseitensensor ergab 146 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, …Mehr