Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 84107, Weihmichl / Unterneug., B 299, Römerstraße, ggü. Hs.-Nr. 21 mit 18 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 68 km/h. Beweismittel: Messung mit Jenoptik TraffiStar S350 und Frontfoto. Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. …Mehr