Bei einer Geschwindigkeit von 110 km/h der erforderliche Abstand von 55,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Seebach, auf der A 3, Ri. Passau/Linz, Abschnitt 1280, km 5,510 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 15,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem 4.5 festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr