Bei einer Geschwindigkeit von 119 km/h der erforderliche Abstand von 59,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Brunnthal, Lkr. München, A 8, München-Salzburg, AB 1000, ST 1,766, Ri. Salzburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 19,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsytem VKS4.5 ,Video, Foto festgestellt. Verletzte Vorschriften: § …Mehr