Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Neuss, BAB 46, km 61,800 FR W nicht eingehalten. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Aufnahmen mit Fotoprint festgestellt. Bußgeld: 80,00 € Verletzte Vorschriften: § …Mehr