Der erforderliche Abstand wurde von 45,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Efringen-Kirchen, BAB 5, km 799,5, Fahrtrichtung KA-BA nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Messtechnik VKS 4.5 Messung , Foto festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 …Mehr