Anhörung im Bußgeldverfahren nach Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Vipperow, auf der Mirower Straße erhalten, Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Vipperow, auf der Mirower Str. (B 198), Abs. 120, Km 0,2-0,4, in Ri. Plau wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 71 km/h, bei zulässigen 50 km/h, um 21 km/h festgestellt. Beweismittel: Messgerät Traffiphot S digital, Foto. Verstoß gegen:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Anhörungsbogen wurde …Mehr

Geschwindigkeitsmessung auf der B 198 in Vipperow auf der Mirower Straße in Abschnitt 120 -km 0,2-0,4 in Richtung Plau

Geschwindigkeitsmessung auf der B 198, Vipperow, Mirower Str., Abs. 120/km 0,2-0,4, in Ri. Plau Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.   …Mehr

Innerörtlich wurde Geschwindigkeitsverstoß mit 11 km/h über zulässiger Geschwindigkeit in Vipperow, auf der Mirower Straße begangenen, Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Auf der B 198, in Vipperow, auf der Mirower Straße, Abs. 120, km 0,2-0,4 in Richtung Plau wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 11 km/h überschritten. Gemessen wurden 81 km/h mit Messgerät Traphot S digital, bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Fronfoto Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Verletzte Vorschriften: § 41 …Mehr

Handyverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 198, in Vipperow, auf der Mirower Straße, Abs. 120, begangen, Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Auf der B 198, in Vipperow, auf der Mirower Straße, Abs. 120, km 0,2-0,4, in Richtung Plau wurde die verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons/ Autotelefons während des Führens eines Kraftfahrzeuges festgestellt, in dem der Höhrer aufgenommen oder gehalten wurde. Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat Schreiben wurde durch Bußgeldstelle …Mehr