Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Düsseldorf, Volmerswerther Straße, von Haus.-Nr. 365-371, Fahrtrichtung Volmerswerther Deich mit 13 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 43 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic PoliScan FM1 und Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 …Mehr