Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Gem. Negernbötel, BAB 21 / B 205,, AS Wahlstedt, FR Neumünster wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 99 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr