Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Wassenach, Gem. Wassenach, L 113, km 1,87, Tönissteiner Straße, Höhe Haus Nr. 4, FR Brohl-Lützing. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 75 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 …Mehr