Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Weiden i.d.Oberf. A 93, Ri. Holledau, Abschnitt 520, km 2.050, Ri. Holledau. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 42 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto 162 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. …Mehr
Anhörung im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung in Weiden i.d.Oberf. A 93, Ri. Holledau, Abschnitt 520, km 2.050, Ri. Holledauerhalten, Bußgeldstelle Straubing
Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Weiden i.d.Oberf. A 93, Ri. Holledau, Abschnitt 520, km 2.050, Ri. Holledau wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 144 km/h, bei zulässigen 100 km/h, um 44 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil- ES3.0, Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 …Mehr
Verkehrsordnungswidrigkeit durch Überschreitung des Tempolimits in Weiden i.d. Oberf. A 93, Abschnitt 520, km 2.050, Ri. Holledau um 65km/h begangen, Bußgeldstelle Straubing
Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Weiden i.d. Oberf. A 93, Ri. Holledau, Abschnitt 520, km 2.050, Ri. Holledau um 65 km/h, bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto ergab 165 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, …Mehr