Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Weiden i.d. Oberpfalz, St.2166, Abschnitt 300, H. Bushaltestelle, km 5.600, Ri. Mantel mit 17 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 97 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8.0 Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr