Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Möttingen, Romantische Straße, zw. Hallweg u. Weilerweg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 17 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die durchgeführte Lasermessung mit Frontfoto ergab 47 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 …Mehr