Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Weilmünster, L 3025, Weilstraße, H. Grundschule, Ri. Weilrod. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 18 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 48 km/h. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr