Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gießen, Kleinlinden, Wetzlarer Straße, Rtg. Stadtmitte die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 30 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Induktionsschleifenmessung mit Foto ergab 55 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP …Mehr