Bei einer Geschwindigkeit von 121 km/h der erforderliche Abstand von 50,400 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Wiebelsheim, BAB 61, km 263,300, Gem. Wiebelsheim, FR Köln nicht eingehalten. Der Abstand betrug 35,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde Abstandsmessung mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 …Mehr