Bußgeldverfahren wegen Überquerung der Kreuzung Mainzer Straße / Freizeitbad bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in Wiesbaden eröffnet, Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

Der Rotlichtverstoß in Wiesbaden, Mainzer Straße, Freizeitbad wurde mittels Induktionsschleifenmessung mit Foto dokumentiert. Die Rotlichtphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an. Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 , § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV Fallbearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung Die Fachanwälte …Mehr