Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 84543, Winhöring AÖ 3, Toerringstraße, Höhe Einfahrt z. Toerringstraße 21. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor mit Frontfoto 82 km/h Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § …Mehr