Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Berleburg-Schüllar, B 480, Fahrtrichtung Wittgenstein die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 19 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Das Lasermessverfahren mit TraffiStar S 350 dokumentierte 69 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 …Mehr