Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Dortmund, Woldenmey wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 54 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Poliscanspeed mobil und Foto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 …Mehr