Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Wolfertschwenden, A 7, Ri. Kassel, Abschnitt 1040, km 2.500 in der re. Hand vor dem Oberkörper gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 …Mehr