Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Chemnitz, Zeisigwaldstr., i.H. Bushaltestelle, FR Steinweg um 31 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 61 km/h, Beweismittel: Messung mit PoliScan und Frontfoto, Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § …Mehr