Bei einer Geschwindigkeit von 123 km/h wurde der erforderliche Abstand von 61,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Manching, auf der A 9, München, Ab 980, bei km 0.950 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 25,50 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS4.5 festgestellt Verletzte Vorschriften: Abs. 1, § …Mehr