Bei einer Geschwindigkeit von 124 km/h wurde der erforderliche Abstand von 62,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Barbing, A 3 Nord, Ri. Frankfurt, Ab 1120, km 2.213 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 19,50 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS4.5 festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3, Nr. 5 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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