Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde Ostrhauderfehn, auf der Holterfehner Straße, Höhe Haus-Nr. 73, Rtg. Idafehn mit 39 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage Multanova 6F digital dokumentierte mit Beweisfoto 89 km/h.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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