Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ludwigshafen, Gem. Ludwigshafen, auf der A 61, AS 650, FR Speyer die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 99 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 39 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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