In 73614 Schorndorf, auf der B 29, FR Stuttgart wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 23 km/h überschritten. Gemessen wurden 123 km/h mit Lasergerät bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Schorndorf übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.

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