Bei einer Geschwindigkeit von 111 km/h wurde der erforderliche Abstand von 55,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bissendorf, auf der BAB 30, in Höhe km 84,691, Ri. Hannover nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VIDIT-Verkehrskontrollsystem festgestellt und führte zur Eröffnung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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