Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Burg, Stadt Burg, auf der A 2, bei km 73,4, Ri. Hannover ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 97 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 37 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandt.
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