Bei einer Geschwindigkeit von 149 km/h wurde der erforderliche Abstand von 74,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Eurasberg, auf der Bundesautobahn A 8, Ri. Stuttgart, im Abschnitt 420, bei km 2,786 nicht eingehalten.
Der Abstand betrug 29,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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