Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Oldenburg, Alter Stadthafen, vor P. Platz bis Hnr. 4 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 7 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung mit einem Lasergerät mit Frontfoto ergab 37 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oldenburg übersandte Vordruck Zeugenfragebogen

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt  oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.