Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Oldenburg, Alter Stadthafen, vor P. Platz bis Hnr. 4 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 7 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung mit einem Lasergerät mit Frontfoto ergab 37 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oldenburg übersandte Vordruck Zeugenfragebogen
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