Bei einer Geschwindigkeit von 115 km/h wurde der erforderliche Abstand von 47,90 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Wiesbaden, auf der BAB 3, bei km 150,900, FR Frankfurt nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel erließ Bußgeldbescheid über 320,00 € mit 1 Monat Fahrverbot
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