Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der B 10, in der Gemeinde Wörth, Stations-km 0,621, FR Karlsruhe wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 86 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Die Messung wurde mit Einseitensensor ES3.0 durchgeführt. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer übersandt.

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