Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Wolnzach, A 9, Ri. Berlin, Abschnitt 1020, km 0,1. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES8.0 mit Foto 97 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung

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