Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Darmstadt, auf der A 5 / A 67, bei km 520,7, FR Basel / Mannheim die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 84 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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