Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Oettingen, St 2214, i.H. Querungshilfe KKH wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 53 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit  30 km/h, um 23 km/h festgestellt. Beweismittel: Lasermessung und Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Vordruck Zeugenbefragung  wurde von Verwaltungsgemeinschaft Oettingen i. Bay. übersandt.

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