Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Haldenwang, St 2055, Ab. 340, km 2,5-3,2, Ri. Waizenried die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 121 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Handmessgerät FG 21P. Bußgeld: 70,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.
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