Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften hatte Bußgeldbescheid über 80,00 € zur Folge. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der B 5, im Abschnitt 530, bei km 0,74, in FR Berlin um 29 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 129 km/h, Beweismittel: Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed, Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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