Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der BAB 20, ca. km 327,94, in Fahrtrichtung Prenzlau / Lübeck um 30 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 130 km/h, Beweismittel: Lasermessung, Messgerät PoliScan Speed, Beweisfoto, Bußgeld: 80,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee erließ Bußgeldbescheid
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