Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, in Bereich von km 0,30, in Richtung Hannover die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 26 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Messung mit Einseitensensor ergab 146 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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