Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Möhringen, auf der BAB 8, in Höhe km 201,000, Karlsruhe – München die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 75 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Sensormessung mit stat. Messsystem Traffistar S 330 mit Foto ergab 195 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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