Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Neuenstein, auf der A 7, bei km 356,150, Kassel – Fulda um 24 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 104 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verletzte Vorschriften: § 18 Abs. 5 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.1.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren.

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