Der Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Bischofsheim, auf der Autobahn A 60, NK 020, km 1,95, Richtung Wiesbaden um 27 km/h, bei zulässigen 30 km/h folgte die Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 127 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung

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