In Niedernhausen, A 3, km 140,090, FR Frankfurt am Main wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 29 km/h überschritten. Gemessen wurden 89 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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