Bei einer Geschwindigkeit von 86,00 km/h wurde der erforderliche Abstand von 35,80 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Langgöns, auf der BAB 45, bei km 181,275, FR Hanau nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes und führte zur Eröffnung eines Bußgeldverfahrens. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel  übersandte Vordruck Anhörung

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