Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Oberzent-Kortelshütte, L 3410, Höhe Haltestelle Oberdorf, Fahrtrichtung Rothenberg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 110 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV 3 mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 30 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Formular Anhörung

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