Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kirchheim, auf der BAB 4, in Höhe km 364,250, Kirchheimer Dreieck – Dresden die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 121 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel Straubing übersandt.

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