Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Höheinöd, Gemarkung Höheinöd, auf der BAB 62, bei km 233,1, FR Pirmasens die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 18 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit Lasergerät und Foto ergab 78 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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